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   BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74   

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https://dejure.org/1976,3682
BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74 (https://dejure.org/1976,3682)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1976 - VIII C 53.74 (https://dejure.org/1976,3682)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1976 - VIII C 53.74 (https://dejure.org/1976,3682)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb - Voraussetzung für die Annahme der die Zurückstellung ermöglichenden Unentbehrlichkeit im Sinne des § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Erledigung des Verpflichtungsbegehrens ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Aber selbst wenn das anzunehmen wäre, wäre das Verwaltungsgericht nach Lage der Sache nicht gehindert gewesen, auf die Ausführung nachträglich zu verzichten; es hätte das dann den Beteiligten lediglich rechtzeitig mitzuteilen gehabt, damit diese sich darauf hätten einstellen können (vgl. BVerwGE 17, 172).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Dagegen hat sich der Einberufungsbescheid nicht durch Zeitablauf erledigt, weil auf ihn, wenn er nicht aufgehoben wird, eine neue Dienstantrittsanordnung gestützt werden kann; seine Gestaltungswirkung ist unberührt (BVerwGE 32, 243).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Obwohl der Kläger keinen Gesetzesparagraphen anführt, ist dieser Forderung genügt: Aus seinen Ausführungen ergibt sich hinreichend deutlich, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil Vorschriften des formellen und materiellen Rechts verletzt haben soll (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 96.65 - und vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 -).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Das Verwaltungsgericht ist unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 40, 127 [130]) zutreffend davon ausgegangen, daß ein Wehrpflichtiger dann in diesem Sinne unentbehrlich ist, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und die Einberufung deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes führen würde.
  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 113.68
    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Denn der Wehrpflichtige ist am besten in der Lage, diesen Beweis zu führen, weil er den betrieblichen Bedarf und die Arbeitsmarktlage am besten überblicken und seine Bemühungen darauf einrichten kann (vgl. BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] [66]; Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -).
  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 103.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Denn der Wehrpflichtige ist am besten in der Lage, diesen Beweis zu führen, weil er den betrieblichen Bedarf und die Arbeitsmarktlage am besten überblicken und seine Bemühungen darauf einrichten kann (vgl. BVerwGE 37, 62 [BVerwG 17.12.1970 - VIII C 113/68] [66]; Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -).
  • BVerwG, 06.10.1967 - IV C 96.65

    Anforderungen an die Begründung einer Revision - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 53.74
    Obwohl der Kläger keinen Gesetzesparagraphen anführt, ist dieser Forderung genügt: Aus seinen Ausführungen ergibt sich hinreichend deutlich, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil Vorschriften des formellen und materiellen Rechts verletzt haben soll (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1967 - BVerwG IV C 96.65 - und vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 80.66 -).
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 1.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung

    Hinsichtlich der Frage, ob und welche Ersatzkraft verfügbar ist, trifft den Wehrpflichtigen die Beweislast mit der Folge, daß er die Nachteile zu tragen hat, die sich daraus ergeben, daß nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten dies nicht aufgeklärt werden kann (Urteil vom 23. Juni 1976 - BVerwG 8 C 53.74 -).
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